SV Reiskirchen 1910 e.V.

SC Blieskastel 2 erhält drei Punkte aus Reiskirchen am grünen Tisch / SV Reiskirchen legt Berufung ein

Das Spiel des SC Blieskastel-Lautzkirchen II beim SV Reiskirchen in der Bezirksliga Homburg vom 9. Spieltag der Bezirksliga Homburg sorgte für Gesprächsstoff: Beim Stande von 3:1 für den SV Reiskirchen hatten die Hausherren in der 85. Minute einen vierten Wechsel vollzogen. Das Spiel endete mit 3:1 und der SC Blieskastel-Lautzkirchen hatte Protest gegen die Wertung der Partie eingelegt. Nun entschied die Spruchkammer Aktive des Saarländsichen Fußballverbandes (SFV) am 10. Oktober 2018 über den Fall: „Dem Protest wird stattgegeben. Das Spiel ist mit dem Ergebnis von 0:0 für SC Blieskastel-Lautzkirchen als gewonnen zu werten.“ lautet das Urteil.

Die Begründung des Urteils lautet wie folgt: „Im Meisterschaftsspiel SV Reiskirchen – SC Blieskastel-Lautzkirchen II wurde in der 85. Minute der Spieler Maximilian Schackmar nach Auswechselung in der 78. Minute nochmals eingewechselt. Zuvor hatte der SV Reiskirchen bereits drei Spielerwechsel durchgeführt. Nach § 57 (1) Spielordnung des SFV dürfen während des ganzen Spiels, einschließlich einer evtl. Verlängerung bis zu drei Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Über die aktuellen Auswechselmodalitäten wurden alle Vereine zuletzt am 19.07.2018 durch den SFV informiert. Wie sich aus der Bestimmung des § 36 (5) Satz 4 Rechtsordnung ergibt, ist für den Umstand, dass nur Spieler mit Spielerlaubnis und Spielberechtigung eingesetzt werden, der Verein verantwortlich. Somit kommt es letzendlich nicht auf die Frage an, ob möglicherweise der Schiedsrichter der Begegnung vor der Einwechselung des Spielers Maximilian Schackmar befragt worden war, ob noch ein vierter Spielerwechsel durchgeführt werden könne und der Schiedsrichter dies bejahte. Da der SV Reiskirchen nur drei Spielerwechsel hätte durchführen dürfen, war beim vierten Spie- lerwechsel der Spieler Maximilian Schackmar nicht mehr spiel- bzw. teilnahmeberechtigt. Das Spiel ist somit gem. § 36 (5) Satz 3 für den SV Reiskirchen mit 0:0 als verloren und für den SC Blieskastel-Lautzkirchen als gewonnen zu werten.“, heißt es in der Begründung des Urteils. Gegen die Entscheidung der Verbandsspruchkammer ist gemäß § 27 (1) Berufung zum Verbandsgericht innerhalb einer Woche zulässig.

 

Quelle: SCB-Online